Kita Glonn - Gebührensatzung

Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung in der Kita Glonn (Trägerschaft Förderverein KiJuFa e.V.), Klosterweg 7, 85625 Glonn

§ 1 Gebührenerhebung

Für den Besuch in der Kita Glonn werden monatliche Gebühren in Form von Elternbeiträgen nach dieser Gebührensatzung fällig.

§ 2 Gebührenschuldner

Schuldner der Gebühren sind die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn Vertretungsberechtigte das Kind angemeldet haben.

§ 3 Gebührentatbestand

Die Elternbeiträge für die Betreuung werden für 12 Monate des Jahres erhoben und sind für einen vollen Monat bemessen. Für jeden angefangenen Monat ist der volle Elternbeitrag zu entrichten.

§ 4 Entstehen und Fälligkeiten von Gebühren

Die Pflicht zur Entrichtung der Gebühren entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Kita Glonn. Die Gebührenpflicht besteht auch bei vorübergehender Krankheit des Kindes, in den Ferienzeiten und bei vorübergehender Schließung der Kita.
Wenn die Erziehungsberechtigten nach zweimonatigem Zahlungsverzug trotz Mahnung ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, kann der Betreuungsvertrag vom Träger gekündigt werden. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Abbuchungsverfahren. Die Erziehungsberechtigten sind
verpflichtet, dem Förderverein KiJuFa e.V. eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu erteilen. Nicht eingelöste Lastschriften werden mit Bankgebühren und Verwaltungskosten in Höhe von fünf Euro berechnet. Die Elternbeiträge werden jeweils für den laufenden Monat zu Monatsbeginn eingezogen. Die im Vormonat angefallenen Gebühren für das Mittagessen werden jeweils mit dem Elternbeitrag des laufenden Monats erhoben.
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes bedeutet nicht, dass damit gleichzeitig die Vereinsmitgliedschaft erlischt. Diese muss gegebenenfalls gesondert beim Träger gekündigt werden.

§ 5 Jährliche Gebühren

Die jährlich fällige Einrchtungsnutzunggebühr beträgt 40,-- Euro. Vereinsmitglieder sind von der Einrichtungsnutzungsgebühr befreit. Eine Kündigung des Betreuungsplatzes bedeutet nicht, dass damit die Vereinsmitgliedschaft erlischt. Diese muss gesondert beim Träger gekündigt werden.

§ 6 Monatliche Gebühren

Folgende Betreuungsgebühren sind für den Besuch der Kita Glonn monatlich zu entrichten (Stand 1.3.2010):

Kindergarten

Betreuungsgebühren Betreuungszeit Beitrag (Ü3) Beitrag (U3)
Vormittagsgruppe 8.00 bis 13.00 88,-- 110,--
Mittagessengruppe 8.00 bis 14.00 96,-- 120,--
Nachmittagsgruppe I 8.00 bis 16.00 104,-- 130,--
Nachmittagsgruppe II 8.00 bis 17.00 112,-- 140,--
Frühdienst 7.30 bis 8.00 8,-- 10,--
Mittagessen 2,60 Euro pro Mahlzeit

Der Beitrag für Kinder unter drei Jahren (U3) ist bis einschließlich des Geburtsmonats zu entrichten.

Kinderhort

Betreuungsgebühren bis 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Eintagesplatz 72,-- 81,--
Zweitagesplatz 81,-- 90,--
Dreitagsplatz 90,-- 99,--
Viertagesplatz 99,-- 108,--
Fünftagsplatz 108,-- 117,--
Mittagessen 3,-- Euro pro Mahlzeit

Kinderhort

Brotzeitgebühren Preise pro Halbjahr
Eintagesplatz 6,--
Zweitagesplatz 12,--
Dreitagesplatz 18,--
Viertagesplatz 24,--
Fünftagesplatz 30,--

§ 7 Geschwisterermäßigung

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kita Glonn, so wird eine Ermäßigung gewährt. Diese beträgt für das zweite Kind 5 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 10 Euro. Das Mittagessen unterliegt nicht der Geschwisterermäßigung.

§ 8 Ermäßigung

Die Einrichtungsleitung berät die Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung auf Übernahme bzw. Bezuschussung der Kitabeiträge in besonderen sozialen oder familiären Härtefällen (nach §22 SGB VIII und §§ 27,32 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz) durch das Jugendamt Ebersberg

§ 9 Festsetzung der Gebühren

Die festgesetzten Gebühren gelten bis zum Erscheinen einer neuen Gebührensatzung

§ 10 Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 1.3.2010 in Kraft.

 

(Die Gebührensatzung als pdf-Version)